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1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Inhalt und Bestandteil
jedes Angebotes, jeder Auftragsbestätigung und jeder
Geschäfts-beziehung zwischen uns und dem Besteller. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB der Besteller werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diesen AGB sind von
uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden
2. Vergütung
Die Preise verstehen sich ab Werk
Wallenhorst, ausschließlich Verpackung, Steuer und Zoll. Der Besteller
verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 10 Tagen den Preis
abzüglich 2 % Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Ware
zu zahlen. Bei Vorkasse oder Nachnahme gewähren wir 3 % Skonto.
Ausgenommen hiervon sind Nettopreise. Bei Neukunden und/oder
Exportaufträgen behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu vereinbaren.
Der
Käufer hat dem Verkäufer die Zahlung auf seine Kosten und Gefahr zu
übermitteln. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen i. H. v. 8
% über den jeweils geltenden Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der
Besteller ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Versand und Verpackung
Der Versand und die Verpackung
erfolgen nach unserem Ermessen und auf Kosten des Bestellers. Die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe und beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über.
Dies gilt auch, wenn der Versand von einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort erfolgt.
4. Umtausch- und Rückgaberecht
Auf alle lagermäßig
geführten Standardartikel gewähren wir ein 14-tätiges Umtausch- und
Rückgaberecht. nach Erhalt der Ware. Davon ausgenommen sind Produkte,
die nach Ausführung, Art oder Umfang einer besonderen Fertigung
bedürfen. Die Rückgabe hat ungebraucht und frachtfrei an uns zu
erfolgen. |
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den
von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Forderungen aus
der laufenden Geschäftsverbindung vor. Der Besteller verpflichtet sich
während des Eigentumsvorbehalts, die Ware pfleglich zu behandeln und
alle Schäden an der Ware zu ersetzen.
Bei vertragswidrigen Verhalten
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Ware zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es
sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Nach Rücknahme sind wir
zur Verwertung der Ware befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener
Verwertungskosten, anzurechnen. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des uns geschuldeten Rechnungsbetrages,
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Bearbeitung
weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der
abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
6. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum
unserer Auftragsbestätigung und nach Klärung aller Details, jedoch
nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung. Sie verlängert sich angemessen bei Eintritt von
unvorhergesehenen Ereignissen (höher Gewalt), bei Streiks und
Aussperrungen, die außerhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch,
wenn die Umstände bei einen Vorlieferanten eintreten. Bei
Nichteinhaltung der Lieferfrist liefern wir innerhalb einer
angemessenen Nachfrist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers
verzögert, berechnen wir Lager- und Kapitalkosten in Höhe von 1 % des
Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. |
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt ab Lieferdatum auf alle konstruktiven Bauteile 12 Monate, auf alle elektronischen, elektrischen, auf pneumatischen und hydraulischen Bauteile und auf alle beweglichen Bauteile 12 Monate. Davon ausgenommen sind Verschleißteile. Es wird keine Garantie übernommen für Schäden, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. Schäden durch unsachgemäße, fremdartige Verwendung. Wir haften nicht für Schäden, die sich aus vom Käufer eingereichten oder genehmigten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, o. ä. ) ergeben.
8. Haftungsbeschränkungen
Unsere Haftung ist bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die unserer Erfüllungsgehilfen
auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch
deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird,
haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertrag ist Osnabrück. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder die Niederlassung im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller einschließlich der AGB ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Die Vertragssprache ist deutsch oder englisch.
Wallenhorst, 05.2004
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